Stand: 02.01.2022
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) anzuzeigen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen mit uns bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen.
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist,
wird im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, der entstandene und zu belegende
Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
-
der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden
konnte,
- der beanstandete Fehler auf Fehlbedienung zurückzuführen ist und somit keine Reparatur
notwendig ist,
- der Kunde durch eigene Hand einer sachgemäßen Durchführung im Weg stand,
-
ein benötigtes Ersatzteil nicht verfügbar ist und nicht mit angemessenem Aufwand bereitgestellt
werden kann,
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
-der Auftrag während der
Durchführung zurückgezogen wurde.
Der Kunde übernimmt für von ihm
bereitgestellte Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.) die volle rechtliche Verantwortung
im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom
Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur
Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu
denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde stellt Tobias
Schäfer (BuildIT Consulting) von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei.
Der
Kunde erhält für alle beauftragte Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten (inkl. Grafik, Fotos,
Programmierung, Texte) ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet,
soweit nicht anders vereinbart. Nutzungsrechte für Print, TV und andere Medien müssen im Einzelnen
geregelt werden.
Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten von Tobias Schäfer
(BuildIT Consulting) (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, das Seitendesign, Navigationselemente, der
Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist. Das Copyright auf alle durch Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) erstellten Arbeiten
verbleibt beim Webdesigner. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
Der Kunde verpflichtet sich,
den Webdesigner bei den im Vertrag festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte
Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Es liegt beim Kunden, sicherzustellen, dass alle
erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind.
Für die wettbewerbs- und
warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domainnamen und
sonstigen Kundenmaterialien haftet Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) nicht. Bei konkreten
Handlungsanweisungen des Kunden ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen
Anweisungen durch den Webdesigner verantwortlich.
Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit
der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte,
Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen
Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
Der
Kunde verpflichtet sich, Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) von Ansprüchen freizustellen, die aus
auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch
Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank /
der PHP-Version) kann der Webdesigner nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertreten
müssen des Webdesigners, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu
übermitteln.
Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt
allein der Kunde.
Bei der Beauftragung mit der Anpassung von
Office-Anwendungen oder sonstiger Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden, der
Durchführung von Migrationen oder ähnlichen Leistungen treffen die Parteien über den genauen Inhalt
der geschuldeten Leistung eine schriftliche Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche
für die Bestimmung der Leistung und der für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Informationen
unaufgefordert vollständig und in rechtmäßiger Form zur Verfügung zu stellen. Weiter ist der Kunde
verpflichtet, auf Verlangen sämtliche fachlichen Ansprechpartner schriftlich mit Kontaktadresse,
E-Mail-Anschrift und Telefonnummer zu benennen.
Dabei hat der Kunde das von ihm gewünschte
Anforderungsprofil genau vorzugeben und alle von ihm zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung
erforderlichen Punkte vollständig und umfassend zu benennen.
Sämtliche Urheberrechte an
unseren Programmierleistungen und der Quellcode stehen allein Tobias Schäfer (BuildIT Consulting)
zu. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Recht zur zeitlich
unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke. Eine anderweitige Verwertung der Programmierleistungen
insbesondere die Vervielfältigung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung an Dritte ist dem
Kunden nicht gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich eine anderslautende schriftliche
Vereinbarung getroffen.
Die Einhaltung von Fristen
für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu
liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben insbesondere von Plänen sowie die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber
voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen
angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Ist die
Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder auf
ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen
angemessen.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen
Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 Prozent des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens
jedoch insgesamt 5 Prozent berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten
bleibt unberührt.
Für festgeplante Termine bei Nicht-Service-Kunden (Auftraggeber) muss eine
eventuelle Termin-Absage des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, sonst wird
eine Ausfallzeit-Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von Tobias Schäfer (BuildIT Consulting). Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde von Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
Diejenigen
Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist- ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer
-einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag,
sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu
erbringen.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
Der Auftraggeber hat Sachmängel
uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
Uns ist stets zunächst Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
Werden vom Auftraggeber oder Dritten
unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die
daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
Ansprüche des Auftraggebers
wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der
Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den bei Vertragsabschluss
vereinbarten Lieferort verbracht worden ist.
Maßgebend sind die in der schriftlichen
Auftragsbestätigung bzw.
in dem Vertrag von uns genannten Preise.
Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten die
zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Preise. An die vertraglich vereinbarten Preise halten wir uns
vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, sind
wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
Die
vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und
Installation von Programmen durch Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) sowie die Anleitung und
Schulung von Personal des Kunden erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht
ausdrücklich anderes vereinbart ist.
Fracht, Verpackung und Wegekosten werden gesondert
berechnet.
Die Abrechnung von Arbeiten nach Zeitaufwand erfolgt grundsätzlich aufgerundet
nach den bei Tobias Schäfer (BuildIT Consulting) üblichen Serviceeinheiten (15 Minuten).
Zahlungen für Warenlieferung, Software, Reparaturen, Hotline, Installationen und Einweisungen sind, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, fällig ohne jeden Abzug nach 10 Werktagen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.
Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände.
Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten
Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des
Vertrags
beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners
erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für
sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach
Bekanntwerden
der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
Die Vertragspartner
werden
diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation
(z.B.
per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist.
Bei dieser Art der Kommunikation werden sie
daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind,
außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des
öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen wird als Gerichtsstand – unbeschadet unseres Rechtes, Klage an jedem anderen
gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu erheben – unser Firmensitz vereinbart.
Sofern
sich
aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter
Zugrundelegung
seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn
der
Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Annahme der Leistungen durch
den
Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des
Kunden.
Andere
Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend
gelten
dann die AGB des Anbieters.